Wichtige Begriflichkeiten & Fakten

Aktion T4
Bezeichnungen für die Massenermordungen, abgeleitet von der damaligen Villa in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte. Hier war die Leitzentrale zur Ermordung behinderter Menschen untergebracht.

„Euthanasie“
Das altgriechische Wort stand für den „guten Tod“ und beschreibt die Ermöglichung eines schmerzfreien Todes einer chronisch oder unheilbar kranken Person. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde als Deckname für ein geheimes Mordprogramm von Patienten mit Behinderungen verwendet.

70.273
Menschen wurden insgesamt 70.273 in den Tötungsanstalten zwischen 1940 und 1. September 1941 ermordet.

100.000
Opfern im Rahmen des Euthanasieprgammes mussten liquidiert werden. Das Planungsziel wurde nicht verwirklicht, da die Aktion T4 vorzeitig abgebrochen wurde.

ca. 1,7 – 1,9 Mio.
Juden wurden im Rahmen der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ in den Konzentrationslagern ermordert. Es gibt schriftlicher Beweis der Verbindung zwischen der Aktion T4 und der systematischen Ermordung der Juden in Europa.

ca. 5000
Die Zahl der Opfer der “Kinder-Euthanasie” bis 1945 geschätzt.

90+

höchstrangige Justizbeamte wurden informiert und waren zu „Komplizen der echtswidrigen Tötung“ geworden.

100+

in der „Euthanasie“ ausgebildeten und tätigen Beschäftigten stellten das „Fachpersonal“ für die Durchführung der „Endlösungs“-Maßnahmen.

6

Euthanasie-Tötungsanstalten wurden im Gebiet des Deutschen Reiches zwischen 1939 und 1941 sechs errichtet.

Hintergründe und Beginn der „Aktion T4“

bis 1939

Nationasozialistische ideologie der ,,Aufartung » oder ,,Aufnordung » des deutschen Volkes.

18.August 1939

Begin der « Kinder-Euthanasie »

1.September 1939

Begin der « Erwachsene-Euthanasie »

21.August 1941

Abbruch der Aktion 4T & Euthanasieprogramm

1941 – 1943

WeiterFührung « Aktion 13F14″, »Aktion Branddt », « Einlösung der Judenfrage »

Die „Aktion T4“ war Teil einer stufenweisen Verwirklichung von der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen und Steuererleichterungen einschließlich Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichem Nachwuchs. Die Fortpflanzung von Menschen mit einer echten oder angeblichen Erbkrankheit sowie von sozial und rassisch unerwünschten Menschen sollte gesetzlich verhindert werden. Mittel war dazu die Vernichtung von „lebensunwertem Leben“.

Im Rahmen der “Kinder-Euthanasie” waren die Ärzte und Hebammenwaren verpflichtet, Kleinkinder und Säuglinge mit bestimmten “schweren, angeborenen Leiden” zu melden. Vorerst waren nur Kinder bis drei Jahre meldepflichtig, später wurde das Alter auf 16 Jahre hochgesetzt. Die Kinder wurden für Experimente missbraucht und durch eine Injektion oder Verhungern getötet.

Das Ziel für „Erwachsene-Euthanasie war kranke oder behinderte Erwachsene gezielt zu töten. Im Oktober erteilte Hitler eine schriftliche Ermächtigung zur Organisation und Durchführung der als „Euthanasie“ bezeichneten Tötung von „lebensunwertem Leben“. Das Schreiben wurde auf den 1. September 1939, den Tag des Krieges zurückdatiert um den Zusammenhang mit dem Krieg deutlich zu machen. Dieses Ermächtigungsschreiben hatte keine Rechtsgültigkeit.

Der rassepolitische und kriegswirtschaftliche Aspekt von Massenermordungen wurde durch den Begriff des »Gnadentodes« verschleiert. In der Wirklichkeit ging es aber um die Ermordung von „rassisch Minderwertigen“ oder „Ballastexistenzen“.

Die „Aktion T4“ war Teil einer stufenweisen Verwirklichung von der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen und Steuererleichterungen einschließlich Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichem Nachwuchs. Die Fortpflanzung von Menschen mit einer echten oder angeblichen Erbkrankheit sowie von sozial und rassisch unerwünschten Menschen sollte gesetzlich verhindert werden. Mittel war dazu die Vernichtung von „lebensunwertem Leben“.

Ablauf des Programms

Alle Maßnahmen
die stattfinde musten

Die Euthanasieprogamm umfasste die Erfassung und Begutachtung der Opfer, ihren Abtransport, ihre Tötung und Verbrennung sowie die Fälschung der Sterbeurkunden und die Ablieferung des Zahngoldes.

Erfassung und Begutachtung der Opfer

Meldebogen

An Heil- und Pflegeanstalten wurden Meldebogen verteilt, der nach der Krankengeschichte, der Aufenthaltsdauer, der Arbeitsfähigkeit und ggf. den Heilungsaussichten eines jeden Patienten fragte. Eine zentralle Rolle bei der Beurteilung spielte die Frage, ob der Patient als arbeitsfähig und heilbar bewertet wurde.

Karteikarte

Die Anstalten wussten nicht, dass die Angaben zur Ermordung der fraglichen Patienten dienten.Die Meldebögen wurden an die T4-Zentrale weitergeleitet. Dort wurde eine Karteikarte angelegt und die Kopie des Meldebogens an Gutachtern gesandt.

Begutachtung

Für die Auswahl der Opfer waren 40 Gutachter berufen worden. Anhand einer Patientenbeschreibung auf Meldebögen ohne den Patienten zu sehen entschieden die Gutachter über den Schicksal des Patientens. Die Gutachter trugen auf die Meldebogenkopie ein roten „+“ für „Töten“ und ein blauen „–“ für „Weiterleben“ ein. Die Meldebögen wurden von drei – in Zweifelsfällen von vier  ärztlichen Gutachtern beurteilt.

Abtransport über Zwischenstationen

Die Patienten wurden über Zwischenstationen in die Tötungsanstalten gebracht und dort ermordet. Als Zwischenstation dienten jeweils zwei bis vier Anstalten im Umfeld der Tötungsanstalten. Dabei handelte es sich größtenteils um staatliche Psychiatrien. Die Zwischenstationen dienten als Zwischenstation um die Tötungsanstalten nicht zu überfüllen. Die Begleitpersonen durften den Patienten nur bis Zwischenstation folgen.
Die Ursprungsanstalten erhielten genaue Vorgaben, was den Patienten als Vorbereitung mitzugeben sei. Die Bustransporte wurden im Regelfall zentral organisiert.

Tötungsanstalten und Verbrennung

Die Anstalten haben ein Meldebogen mit Fragen, wie Baujahr, Größe, besondere Einrichtungen, Bahnanschluss und ähnlichem, bekommen. So wurden die geeignete Anstalten für die Tötung der ausgewählten Opfer gewählt. Die Anstalten wurden von allen Patienten geräumt und kurz darauf für den vorgesehenen Zweck umgebaut. Neben Büro- und Personalräumen wurde in einer Holzbaracke ein als „Duschraum“ bezeichneter gasdichter Tötungsraum eingerichtet. Neben der Baracke wurden drei fahrbare Krematoriumsöfen installiert und die Anlage mit einem Bretterzaun abgeschirmt.

In der Aufnahmebaracke der Tötungsanstalt wurden die Patienten entkleidet, gemessen, gewogen, fotografiert und dann den Ärzten vorgeführt. Dabei wurden die Personendaten überprüft und auffallende Kennzeichen vermerkt. Die konnten für die Erstellung einer angeblichen Todesursache eine Bedeutung haben.

Die Gaskammern  waren mit Brauseköpfen ausgestattet um die Opfer zu täuschen. Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas und es wurden 30 und mehr Menschen zugleich getötet. Die Tötung der Kranken durfte ausschließlich durch das ärztliche Personal erfolgen, da sich das Ermächtigungsschreiben Hitlers vom 1. September 1939 nur auf Ärzte bezog. Die Leichen wurden in den anstaltseigenen Krematorien verbrannt. Vorher wurden die Goldkronen  herausgebrochen und später zu Feingold verarbeitet.

Todesurkunden

Anschließend stellten die Standesämter  die  Todesurkunden mit fiktiven Todesursachen aus. Oftmals gab es Information, dass die »Verstorbenen« unverzüglich hätten eingeäschert werden müssen. Die Angehörigen haben Urnen mit Verbrennungsasche zugesendet bekommen und glaubten an ein Versterben in der sehr weit entfernten Anstalt.

Persönliche Besuche und Nachforschungen vor Ort wurden in die Irre geleitet. Die weiten Reisen erschwerten die Reklamationsversuche von Angehörigen. Den Kostenträgern wurden Rechnungen für Quartier, Kost und Pflege über Wochen und Monate ausgestellt, obwohl die Personen sofort bei ihrer Ankunft getötet wurden. Auch Zusendung von Urnen mit Verbrennungsasche diente der Bereicherung der Anstalten durch die Verrechnung der angeblich damit verbundenen Kosten.

Abbruch und Weiterführung der Aktion

In seinem Schreiben an Brandt und Bouhler am 24. August 1941 gab Hitler die Anweisung, die „Aktion T4“ zu beenden und die „Erwachseneneuthanasie“ in den sechs Tötungsanstalten einzustellen. Die „Kinder-Euthanasie“ wurde jedoch fortgesetzt. Auch die Tötung behinderter Erwachsener in einzelnen „Heil- und Pflegeanstalten“ wurde dezentral relativ unauffällig weitergeführt. Dabei wurden die Medikamente überdosiert und Verhungernlassen durch Unterernährung gezielt eingesetzt.

Die Tötung „kranker“ und „nicht mehr arbeitsfähiger“ KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges wurde in den drei ehemaligen Tötungsanstalten unter dem Aktenzeichen „Aktion 14f13“ bezeichnet. Im Rahmen dieser Aktion wurden etwa 20.000 Häftlinge ermordet. Mit der „Aktion Brandt“ wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmenden Luftkriegs steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Diese Phase wurde als „wilde Euthanasie“ bezeichnet und bedeutete die Ermordung von weiteren etwa 30.000 Menschen.

Das freiwerdende Beschäftigten der Tötungsanstalten kamen zum Einsatz bei den systematischen Selektionen in den Konzentrationslagern und bei der Ermordung von Juden in Vernichtungslagern. In der „Euthanasie“ ausgebildeten und tätigen Beschäftigten stellten das „Fachpersonal“ für die Durchführung der „Endlösungs“-Maßnahmen. Der sogenannte Gaskammerbrief des Juristen Erhard Wetzel  vom Oktober 1941 ist ein Beweis der Verbindung zwischen der Aktion T4 und der systematischen Ermordung der Juden in Europa.

Aufarbeitung nach 1945

Frühe Nachkriegsprozesse stellten diejenigen, die „Euthanasie-Morde“ befohlen oder veranlasst hatten, strafrechtlich den unmittelbaren Tätern gleich, die danach todbringende Spritzen verabreichten. Gerichte werteten die Taten als Mord und verhängten harte Strafen, auch Todesurteile.

Ab 1948/49 ist in Urteilen eine geänderte Rechtsauffassung festzustellen. Tätern wurde ein „möglicherweise unvermeidbarer Verbotsirrtum“ zugebilligt und die Angeklagte erhielten mildere Strafen. „Euthanasie-Prozesse“ der 1950er Jahre endeten häufig mit geringen Strafen oder Freisprüchen.

Viele Prozesse folgten erst spät in den 1970er/1980er Jahren. Etliche wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit wieder eingestellt oder die Täter erhielten nur geringe Haftstrafen oder sind nach kurzer Haft begnadigt worden. Andere entzogen sich durch Suizid einer Strafverfolgung. Von 438 „Euthanasie“-Strafverfahren, die bis 1999 eingeleitet wurden, endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter zahlreichen Freisprüchen.

1948 veröffentlichte Alice Ricciardi (geb. von Platen-Hallermund) ihren Bericht über Teilergebnisse des Nürnberger Prozesses: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. In den 1970er Jahren erforschte Ernst Klee weitgehend als Privatperson die Aktion T4, seine Arbeiten machten die Verbreitung dieser Massenmorde öffentlich bekannt und führten in einer zweiten Forschungsphase in den 1980er und 1990er Jahren zu einer Vielzahl lokaler Initiativen.

Der von Klara Nowak gegrümdete Bund der „Euthanasie“ Geschädigten und Zwangssterilisierten setzte sich ab 1987 für die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen ein. Nach 1990 wurden rund 30.000 Krankenakten der T4-Dienststelle bei den Aktenbeständen des ehemaligen MfS der DDR entdeckt. Dadurch kam es zu neuen Impulsen einer systematischen Auswertung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, weil erstmals in breitem Umfang Angaben zu den Opfern vorlagen.

Gedenken heute

Frühe Nachkriegsprozesse stellten diejenigen, die „Euthanasie-Morde“ befohlen oder veranlasst hatten, strafrechtlich den unmittelbaren Tätern gleich, die danach todbringende Spritzen verabreichten. Gerichte werteten die Taten als Mord und verhängten harte Strafen, auch Todesurteile.

Ab 1948/49 ist in Urteilen eine geänderte Rechtsauffassung festzustellen. Tätern wurde ein „möglicherweise unvermeidbarer Verbotsirrtum“ zugebilligt und die Angeklagte erhielten mildere Strafen. „Euthanasie-Prozesse“ der 1950er Jahre endeten häufig mit geringen Strafen oder Freisprüchen.

Viele Prozesse folgten erst spät in den 1970er/1980er Jahren. Etliche wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit wieder eingestellt oder die Täter erhielten nur geringe Haftstrafen oder sind nach kurzer Haft begnadigt worden. Andere entzogen sich durch Suizid einer Strafverfolgung. Von 438 „Euthanasie“-Strafverfahren, die bis 1999 eingeleitet wurden, endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter zahlreichen Freisprüchen.

1948 veröffentlichte Alice Ricciardi (geb. von Platen-Hallermund) ihren Bericht über Teilergebnisse des Nürnberger Prozesses: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. In den 1970er Jahren erforschte Ernst Klee weitgehend als Privatperson die Aktion T4, seine Arbeiten machten die Verbreitung dieser Massenmorde öffentlich bekannt und führten in einer zweiten Forschungsphase in den 1980er und 1990er Jahren zu einer Vielzahl lokaler Initiativen.

Frühe Nachkriegsprozesse stellten diejenigen, die „Euthanasie-Morde“ befohlen oder veranlasst hatten, strafrechtlich den unmittelbaren Tätern gleich, die danach todbringende Spritzen verabreichten. Gerichte werteten die Taten als Mord und verhängten harte Strafen, auch Todesurteile.

Ab 1948/49 ist in Urteilen eine geänderte Rechtsauffassung festzustellen. Tätern wurde ein „möglicherweise unvermeidbarer Verbotsirrtum“ zugebilligt und die Angeklagte erhielten mildere Strafen. „Euthanasie-Prozesse“ der 1950er Jahre endeten häufig mit geringen Strafen oder Freisprüchen.

Viele Prozesse folgten erst spät in den 1970er/1980er Jahren. Etliche wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit wieder eingestellt oder die Täter erhielten nur geringe Haftstrafen oder sind nach kurzer Haft begnadigt worden. Andere entzogen sich durch Suizid einer Strafverfolgung. Von 438 „Euthanasie“-Strafverfahren, die bis 1999 eingeleitet wurden, endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter zahlreichen Freisprüchen.

1948 veröffentlichte Alice Ricciardi (geb. von Platen-Hallermund) ihren Bericht über Teilergebnisse des Nürnberger Prozesses: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. In den 1970er Jahren erforschte Ernst Klee weitgehend als Privatperson die Aktion T4, seine Arbeiten machten die Verbreitung dieser Massenmorde öffentlich bekannt und führten in einer zweiten Forschungsphase in den 1980er und 1990er Jahren zu einer Vielzahl lokaler Initiativen.